Norm
ABGB §863 FIRechtssatz
Der Umstand, daß die Mietzinse im allgemeinen und volkswirtschaftlich gesehen niedrig gehalten sind, schließt für sich allein noch nicht die Möglichkeit aus, daß - ausdrücklich oder stillschweigend - eine Ausdehnung des Bestandrechtes auf einen an sich unbedeutenden Nebenraum auch ohne Zinserhöhung zugebilligt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015974Dokumentnummer
JJR_19530605_OGH0002_0020OB00155_5300000_001