RS OGH 1953/6/5 2Ob372/53

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Veröffentlicht am 05.06.1953
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Norm

ABGB §1091 A1

Rechtssatz

War der Vertragswille darauf gerichtet, den gesamten Geschäftsbetrieb einschließlich Inventar und Kundenstock in Bestand zu geben bzw zu nehmen, wobei insbesondere auch eine Betriebspflicht beiderseits stillschweigend vorausgesetzt war, liegt eine Unternehmenspacht vor.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 372/53
    Entscheidungstext OGH 05.06.1953 2 Ob 372/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0024831

Dokumentnummer

JJR_19530605_OGH0002_0020OB00372_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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