Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
War der Vertragswille darauf gerichtet, den gesamten Geschäftsbetrieb einschließlich Inventar und Kundenstock in Bestand zu geben bzw zu nehmen, wobei insbesondere auch eine Betriebspflicht beiderseits stillschweigend vorausgesetzt war, liegt eine Unternehmenspacht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0024831Dokumentnummer
JJR_19530605_OGH0002_0020OB00372_5300000_001