RS OGH 1953/6/17 1Ob427/53

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Veröffentlicht am 17.06.1953
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Norm

ABGB §863 FIII

Rechtssatz

Aus dem Umstande, daß der Kläger noch nicht bei seinem ersten Besuch im Dezember 1945, sondern erst bei seinem zweiten Besuch im Februar 1946 die Wohnung zurückverlangte, kann ein stillschweigender Verzicht auf die Mietrechte nicht geschlossen werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 427/53
    Entscheidungstext OGH 17.06.1953 1 Ob 427/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0104103

Dokumentnummer

JJR_19530617_OGH0002_0010OB00427_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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