RS OGH 1953/6/17 3Ob366/53

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Veröffentlicht am 17.06.1953
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Norm

ABGB §1213

Rechtssatz

Bei einer bürgerlichen Zweimanngesellschaft bedingt die Ausschließung eines Gesellschafters die Auflösung der Gesellschaft, ohne daß eine Liquidationsgesellschaft entstünde. Es hat vielmehr die Teilung des gemeinschaftlichen Eigentums zu erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025942

Dokumentnummer

JJR_19530617_OGH0002_0030OB00366_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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