Norm
ABGB §1213Rechtssatz
Bei einer bürgerlichen Zweimanngesellschaft bedingt die Ausschließung eines Gesellschafters die Auflösung der Gesellschaft, ohne daß eine Liquidationsgesellschaft entstünde. Es hat vielmehr die Teilung des gemeinschaftlichen Eigentums zu erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025942Dokumentnummer
JJR_19530617_OGH0002_0030OB00366_5300000_001