Norm
ABGB §863 FIRechtssatz
Die Entgegennahme eines Betrages für die Benützung einer Wohnung kann insbesondere dann nicht auf den Abschluß eines Mietvertrages schließen lassen, wenn es sich um nur kurzfristige und vorübergehende Aufnahme in die Wohnung handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015927Dokumentnummer
JJR_19530701_OGH0002_0030OB00425_5300000_001