RS OGH 1953/7/1 3Ob425/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1953
beobachten
merken

Norm

ABGB §863 FI
ABGB §974

Rechtssatz

Die Entgegennahme eines Betrages für die Benützung einer Wohnung kann insbesondere dann nicht auf den Abschluß eines Mietvertrages schließen lassen, wenn es sich um nur kurzfristige und vorübergehende Aufnahme in die Wohnung handelt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 425/53
    Entscheidungstext OGH 01.07.1953 3 Ob 425/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015927

Dokumentnummer

JJR_19530701_OGH0002_0030OB00425_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten