Norm
ABGB §166 DcRechtssatz
Ob der subsidiär Unterhaltspflichtige mit Rücksicht auf die Leistungen der Vorverpflichteten und seine eigenen Einkommensverhältnisse gehalten und in der Lage ist, einen Unterhaltsbeitrag für das Kind zu leisten, ist eine Frage der Unterhaltsbemessung und betrifft nicht die aus § 166 ABGB abzuleitende grundsätzliche Verpflichtung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0048658Dokumentnummer
JJR_19530701_OGH0002_0030OB00383_5300000_001