Rechtssatz
Das Berufungsgericht darf den Berufungsantrag auch dann nicht überschreiten, wenn die vorausgeschickte Berufungserklärung eine uneingeschränkte Urteilsanfechtung ins Auge zu fassen scheint.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0041569Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2022