Norm
ABGB §863 CVRechtssatz
Wenn eine Partei in der mündlichen Unterhandlung vor Abschluß eines Vertrages ein für sie wichtiges Zugeständnis erreicht hat, kann aus der bloßen Nichtaufnahme dieses Zugeständnisses in die Vertragsurkunden nicht ohneweiteres auf einen auf einen Verzicht auf dieses Zugeständnis geschlossen werden ( Koppelung eines Mietvertrages mit einem Dienstvertrag, sodaß mit dem einen auch der andere außer Kraft tritt. Aufstellung einer laterna magica zu Reklamezwecken am Fenster einer Wohnung ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015905Dokumentnummer
JJR_19530703_OGH0002_0020OB00328_5300000_001