RS OGH 1953/7/7 4Ob91/53

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Veröffentlicht am 07.07.1953
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Norm

ABGB §1155

Rechtssatz

Wird dem Dienstnehmer von der Besatzungsmacht verboten, beim Dienstgeber Dienst zu leisten, muß er dem Dienstgeber die Dienste anbieten; wenn diese auf Grund des Verbotes abgelehnt werden, kann eine Parallele zu den Fällen gezogen werden, in denen die Besatzungsmacht unmittelbar dem Dienstgeber die weitere Beschäftigung des Dienstnehmers verboten hat.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 91/53
    Entscheidungstext OGH 07.07.1953 4 Ob 91/53
    Veröff: Arb 5757

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025792

Dokumentnummer

JJR_19530707_OGH0002_0040OB00091_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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