RS OGH 1953/7/8 3Ob420/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.1953
beobachten
merken

Norm

ABGB §891

Rechtssatz

Erzeugt die Hauptverpflichtung eine Korrealschuld so muß dies auch für die mit dieser Schuld im Zusammenhang stehende Nebenverpflichtung gelten, mag diese auch eine teilbare Schuld betreffen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0032123

Dokumentnummer

JJR_19530708_OGH0002_0030OB00420_5300000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten