Norm
ABGB §836 CRechtssatz
Die vertragliche Verwaltung eines im Miteigentum mehrerer stehenden Hauses schafft einen Anspruch des anderen Miteigentümers auf Aufrechterhaltung des vertragsmäßig herbeigeführten Zustandes und kann im Außerstreitverfahren nicht durch eine einseitige Erklärung des anderen Teiles außer Wirksamkeit gesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015738Dokumentnummer
JJR_19530713_OGH0002_0030OB00460_5300000_001