Norm
ABGB §1236Rechtssatz
Wenn bei ehelicher Gütergemeinschaft Schweine verkauft werden und beide Ehegatten auf die ganze Kaufpreisforderung Anspruch erheben, kann nicht einer allein mit schuldbefreiender Wirkung für den Käufer den Kaufpreis übernehmen. Der Kaufpreis wäre gemäß § 1425 ABGB bei Gericht zu erlegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025642Dokumentnummer
JJR_19530819_OGH0002_0030OB00548_5300000_001