RS OGH 1953/8/19 3Ob548/53

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Veröffentlicht am 19.08.1953
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Norm

ABGB §1236

Rechtssatz

Wenn bei ehelicher Gütergemeinschaft Schweine verkauft werden und beide Ehegatten auf die ganze Kaufpreisforderung Anspruch erheben, kann nicht einer allein mit schuldbefreiender Wirkung für den Käufer den Kaufpreis übernehmen. Der Kaufpreis wäre gemäß § 1425 ABGB bei Gericht zu erlegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025642

Dokumentnummer

JJR_19530819_OGH0002_0030OB00548_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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