Norm
ABGB §1338 IIRechtssatz
Für das Begehren des ehemaligen Rückstellungsgegners auf Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden sei, daß der Rückstellungswerber durch wissentlich unrichtige Angaben im Rückstellungsverfahren die Rückstellung erreicht habe, ist der Rechtsweg zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0032221Dokumentnummer
JJR_19530923_OGH0002_0010OB00687_5300000_001