Norm
ABGB §46Rechtssatz
Für die Pflicht zum Ersatz des Schadens, den die Verlobte durch den von uhr vorgenommenen Verkauf ihrer Möbel und die Aufgabe ihrer Wohnung erlitten hat, genügt objektive Kausalität.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0009404Dokumentnummer
JJR_19530923_OGH0002_0030OB00586_5300000_001