RS OGH 1953/9/30 3Ob584/53

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Veröffentlicht am 30.09.1953
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Norm

EO §355 Abs1 XV
EO §355 Abs1 XVIII

Rechtssatz

Verletzung eines Vergleiches, wonach sich der Verpflichtete verpflichtet, seinen PKW auf dem Grundstück des Beklagten nicht mehr zu parken, wobei die bloße Zufahrt und ein vorübergehender Aufenthalt bis zu 2 Stunden nicht unter Parken zu verstehen ist, durch längeres Stehenlassen infolge Motorschadens.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 584/53
    Entscheidungstext OGH 30.09.1953 3 Ob 584/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0004796

Dokumentnummer

JJR_19530930_OGH0002_0030OB00584_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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