Norm
EO §355 Abs1 XVRechtssatz
Verletzung eines Vergleiches, wonach sich der Verpflichtete verpflichtet, seinen PKW auf dem Grundstück des Beklagten nicht mehr zu parken, wobei die bloße Zufahrt und ein vorübergehender Aufenthalt bis zu 2 Stunden nicht unter Parken zu verstehen ist, durch längeres Stehenlassen infolge Motorschadens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0004796Dokumentnummer
JJR_19530930_OGH0002_0030OB00584_5300000_001