RS OGH 2023/3/28 2Ob690/53; 4Ob1/23k

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Veröffentlicht am 08.10.1953
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Rechtssatz

Keine Entbindung eines Beklagten von der Klage, wenn Feststellung des Nichtbestandes der Dienstbarkeit gegen denjenigen, der sie sich im eigenen Namen anmaßt, begehrt wird.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 690/53
    Entscheidungstext OGH 08.10.1953 2 Ob 690/53
  • RS0015018">4 Ob 1/23k
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 28.03.2023 4 Ob 1/23k
    vgl aber; Beisatz: Entbindung des Beklagten von der Klage ohne Zustimmung des Klägers, wenn Ansprüche geltend gemacht werden (hier: Löschung der Hypothek), die durch das Vertretungsverhältnis zwischen dem Beklagten und dem Auktor berührt werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015018

Im RIS seit

08.10.1953

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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