Norm
ABGB §523 CaRechtssatz
Keine Entbindung eines Beklagten von der Klage, wenn Feststellung des Nichtbestandes der Dienstbarkeit gegen denjenigen, der sie sich im eigenen Namen anmaßt, begehrt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015018Im RIS seit
08.10.1953Zuletzt aktualisiert am
23.05.2023