RS OGH 1953/10/14 2Ob731/53, 3Ob119/65, 3Ob18/99i (3Ob19/99m)

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Veröffentlicht am 14.10.1953
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Norm

EO §35 Ag
EO §40
ZPO §459

Rechtssatz

Der auf die Entscheidung über das Possessorium gestützte Exekutionsantrag darf nicht deswegen abgewiesen werden, weil der Richter weiß, daß inzwischen das petitorische Verfahren zur Abweisung des Anspruches geführt hat. Der Verpflichtete muß vielmehr den Klage- oder Antragsweg beschreiten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0001189

Dokumentnummer

JJR_19531014_OGH0002_0020OB00731_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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