Norm
ABGB §43 CRechtssatz
Eine wiederverehelichte Geschäftsfrau darf den Namen eines ihrer früheren Ehemänner im Geschäftsverkehr nicht so führen, daß der Anschein erweckt wird, dies sei ihr Geburtsname.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0009416Dokumentnummer
JJR_19531015_OGH0002_0030OB00495_5300000_002