Norm
JN §31 IRechtssatz
Der Umstand, daß ein Richter des dem Erstgericht vorgesetzten Kreisgerichtes in einem Naheverhältnis zu einer Prozeßpartei steht, stellt keinen hinreichenden Grund für eine Delegierung nach § 31 JN dar.Der Umstand, daß ein Richter des dem Erstgericht vorgesetzten Kreisgerichtes in einem Naheverhältnis zu einer Prozeßpartei steht, stellt keinen hinreichenden Grund für eine Delegierung nach Paragraph 31, JN dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0046146Im RIS seit
28.10.1953Zuletzt aktualisiert am
30.06.2025