Norm
ABGB §1327 aRechtssatz
Nach § 1327 ABGB kommt es nur darauf an, ob der Unterhaltsanspruch in abstracto besteht. Nach § 10 KFG kommt es hingegen auf die Selbsterhaltungsfähigkeit an.Nach Paragraph 1327, ABGB kommt es nur darauf an, ob der Unterhaltsanspruch in abstracto besteht. Nach Paragraph 10, KFG kommt es hingegen auf die Selbsterhaltungsfähigkeit an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0031461Dokumentnummer
JJR_19531028_OGH0002_0020OB00305_5300000_001