RS OGH 1953/11/11 1Ob809/53

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Veröffentlicht am 11.11.1953
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Norm

AHG §1 Cd1c

Rechtssatz

Die während der Strafhaft erlittene Verletzung eines zu Außenarbeiten herangezogenen Häftlings ist keine typische Folge der Unterlassung, ihn während der mittlerweilig erfolgten Wiederaufnahme des Verfahrens wieder in die Untersuchungshaft rückzuversetzen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 809/53
    Entscheidungstext OGH 11.11.1953 1 Ob 809/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0049836

Dokumentnummer

JJR_19531111_OGH0002_0010OB00809_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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