Norm
AHG §1 Cd1cRechtssatz
Die während der Strafhaft erlittene Verletzung eines zu Außenarbeiten herangezogenen Häftlings ist keine typische Folge der Unterlassung, ihn während der mittlerweilig erfolgten Wiederaufnahme des Verfahrens wieder in die Untersuchungshaft rückzuversetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0049836Dokumentnummer
JJR_19531111_OGH0002_0010OB00809_5300000_001