Norm
ABGB §905 IARechtssatz
Annahmeverzug und Schadenersatzpflicht des Gläubigers einer außervertraglichen Holschuld (Herausgabeverpflichtung), wenn er trotz Aufforderung die geschuldete Sache in angemessener Frist nicht abholen lässt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0024450Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.12.2013