RS OGH 1953/11/18 3Ob549/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.1953
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Norm

ABGB §1035 ff
ABGB §1419

Rechtssatz

Die Grundsätze der Geschäftsbesorgung ohne Auftrag finden auf das Verhältnis zwischen dem in reinen Annahmeverzug befindlichen Gläubiger und seinem Schuldner keine Anwendung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025155

Dokumentnummer

JJR_19531118_OGH0002_0030OB00549_5300000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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