Norm
ABGB §163 ERechtssatz
Bindung des Zivilrichters an eine im Strafprozeß gegen die außereheliche Mutter und den Beklagten wegen §§ 197, 199 lit a StG hinsichtlich der Beiwohnung getroffene Feststellung.Bindung des Zivilrichters an eine im Strafprozeß gegen die außereheliche Mutter und den Beklagten wegen Paragraphen 197, 199, Litera a, StG hinsichtlich der Beiwohnung getroffene Feststellung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0048474Dokumentnummer
JJR_19531125_OGH0002_0020OB00846_5300000_001