Norm
GBG §32 Abs1 litbRechtssatz
Eine Aufsandungserklärung, die die Einwilligung zur Abschreibung bzw Zuschreibung und Unterteilung einer bestimmten Liegenschaft enthält, ist auch zur Einverleibung des Eigentumsrechtes an der neugeschaffenen Einlagezahl geeignet. Einer besonderen Aufsandungsklausel für die Einverleibung bedarf es nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0060645Dokumentnummer
JJR_19531126_OGH0002_0010OB00713_5300000_001