Norm
ABGB §1116Rechtssatz
Eine nach dem stattgebenden aber noch nicht rechtskräftigen Urteile über die Rechtswirksamkeit der Kündigung des Untermieters durch den Hauptmieter erflossene endgültige gerichtliche Entscheidung im Rechtsstreit des Hauseigentümers gegen den Hauptmieter des Inhaltes, dem Hauptmieter stehe kein bestandrecht an der (untervermieteten) Wohnung zu, stellt keinen Wiederaufnahmsgrund dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0001151Dokumentnummer
JJR_19531126_OGH0002_0010OB00896_5300000_001