RS OGH 1953/11/26 1Ob896/53

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Veröffentlicht am 26.11.1953
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Norm

ABGB §1116
EO §35 Ag
ZPO §530 Abs1 Z7 G2

Rechtssatz

Eine nach dem stattgebenden aber noch nicht rechtskräftigen Urteile über die Rechtswirksamkeit der Kündigung des Untermieters durch den Hauptmieter erflossene endgültige gerichtliche Entscheidung im Rechtsstreit des Hauseigentümers gegen den Hauptmieter des Inhaltes, dem Hauptmieter stehe kein bestandrecht an der (untervermieteten) Wohnung zu, stellt keinen Wiederaufnahmsgrund dar.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 896/53
    Entscheidungstext OGH 26.11.1953 1 Ob 896/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0001151

Dokumentnummer

JJR_19531126_OGH0002_0010OB00896_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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