Norm
ABGB §1042 C2Rechtssatz
Zur Berücksichtigung der Kinderbeihilfe bei der Berechnung der Beträge, die vom Beschädiger nach § 1042 ABGB verlangt werden, wenn an Stelle des Getöteten die Kindesmutter den Unterhalt für das Kind leistete.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025377Dokumentnummer
JJR_19531216_OGH0002_0010OB00953_5300000_001