Norm
ABGB §861Rechtssatz
Sachverhalt: Ein Unternehmen bezahlt zufolge einseitig erlassener Richtlinien an zum Wehrdienst eingerückte Dienstnehmer bestimmte Zuschüsse zwecks Aufrechterhaltung des Lebensstandardes aus. Gattin eines solchen Dienstnehmers hat keinen direkten Anspruch auf diese Zuwendungen gegen Unternehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015775Dokumentnummer
JJR_19531216_OGH0002_0030OB00741_5300000_001