Norm
EheG §69Rechtssatz
Die Erhöhung eines anläßlich einer Ehescheidung nach § 55 EheG verglichenen Unterhaltsbetrages betrifft die Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes.Die Erhöhung eines anläßlich einer Ehescheidung nach Paragraph 55, EheG verglichenen Unterhaltsbetrages betrifft die Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0057258Dokumentnummer
JJR_19531223_OGH0002_0010OB00977_5300000_001