Norm
ABGB §1320 B1Rechtssatz
Keine Haftung des Halters eines an sich gutmütigen Hundes, der auf der Straße einen anderen Hund jagt, welcher dadurch in ein Fahrrad läuft und einen Unfall des Radfahrers verursacht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0030209Dokumentnummer
JJR_19540113_OGH0002_0030OB00806_5300000_001