Norm
ABGB §1326 B3Rechtssatz
Bei Personen, die bereits einen Beruf ergriffen haben und diesen ihrem vorgerückteren Alter entsprechend schon längere Zeit ausüben, könnte von einem verhinderten besseren Fortkommen nur dann gesprochen werden, wenn ohne die Verletzungsfolgen ein besonderer beruflicher Aufstieg in Aussicht gestanden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0031299Dokumentnummer
JJR_19540120_OGH0002_0020OB01022_5300000_001