Norm
ABGB §1295 IcRechtssatz
Schadenersatzanspruch eines Gepäckträgers, der in Ausübung seines Berufes, als er Gepäckstücke zum Expressgutübernahmschalter des Westbahnhofes brachte, auf einer Holzbrücke über am Boden liegende Ziegel - und Mörtelreste stolperte, haltsuchend mit der Hand in die linke Seitenmauer stieß und dabei einen Ziegel durchstieß, wobei er zum Fall gekommen und verletzt worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0038333Dokumentnummer
JJR_19540127_OGH0002_0030OB00844_5300000_001