Norm
ABGB §1284 CRechtssatz
A kauft von B gegen Leibrente und zehntausend Schilling eine Liegenschaft, die er später an B gegen Verzicht auf die Leibrente (über den Barbetrag wurde nichts vereinbart) zurückverkauft. A hat keinen Anspruch auf die zehntausend Schilling.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0025644Dokumentnummer
JJR_19540130_OGH0002_0030OB00828_5300000_001