Norm
EO §370 C4Rechtssatz
Die Tatsache oder die Absicht der Veräußerung einer Liegenschaft allein kann nicht als eine Gefährdung im Sinne des § 370 EO angesehen werden.Die Tatsache oder die Absicht der Veräußerung einer Liegenschaft allein kann nicht als eine Gefährdung im Sinne des Paragraph 370, EO angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0004642Dokumentnummer
JJR_19540203_OGH0002_0010OB00054_5400000_002