Norm
ABGB §1091 A2Rechtssatz
Daß der Pächter das gepachtete Unternehmen in einen von ihm geführten schon bestehenden Betrieb als Zweigstelle eingliedert, schließt die Annahme einer Unternehmenspacht nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024928Dokumentnummer
JJR_19540203_OGH0002_0010OB00588_5300000_001