Norm
MG §1 Abs2 Z1 B1Rechtssatz
Die Umwandlung einer den Hausparteien zur Verfügung stehenden Waschküche in einen Wohnraum ist kein Umbau, sondern lediglich eine Umgestaltung (Adaptierung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0067114Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.06.2021