RS OGH 1954/2/17 5Os170/54

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Veröffentlicht am 17.02.1954
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Norm

StPO §282 B

Rechtssatz

Die im § 282 Abs 1 StPO angeführten, vom großjährigen Angeklagten verschiedenen Personen sind an dessen Zustimmung zur Einbringung der Nichtigkeitsbeschwerde gebunden. Sie sind daher zur Erhebung dieses Rechtsmittels nicht berechtigt, wenn der Angeklagte selbst auf Rechtsmittel verzichtet hat, da der Angeklagte in diesem Fall die Zustimmung nicht mehr erteilen kann.

Entscheidungstexte

  • 5 Os 170/54
    Entscheidungstext OGH 17.02.1954 5 Os 170/54
    Veröff: EvBl 1954/306 S 430

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0100019

Dokumentnummer

JJR_19540217_OGH0002_0050OS00170_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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