Norm
EO §35 KRechtssatz
Ein stattgebendes Oppositionsurteil, das sich gegen den Bestand einer hypothekarisch sichergestellten Forderung richtet und die zur Hereinbringung dieses Darlehens gerichtete Forderungsexekution zur Einstellung bringt, beseitigt nicht auch die Sachhaftung der Pfandliegenschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0001965Dokumentnummer
JJR_19540224_OGH0002_0010OB00991_5300000_001