Norm
StGB §3 B7Rechtssatz
Der Auftrag oder Befehl eines Vorgesetzten ist für den Täter einer strafbaren Handlung, die er als solche zu erkennen vermag, kein Entschuldigungsgrund im Sinne des § 2 lit g StG.Der Auftrag oder Befehl eines Vorgesetzten ist für den Täter einer strafbaren Handlung, die er als solche zu erkennen vermag, kein Entschuldigungsgrund im Sinne des Paragraph 2, Litera g, StG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0089621Dokumentnummer
JJR_19540315_OGH0002_0050OS01324_5300000_001