Norm
ABGB §837 BRechtssatz
Der Miterbe, der sich eigenmächtig die alleinige Geschäftsführung eines im Eigentum mehrerer Miterben stehenden Unternehmens angemaßt hat, ist schon aus dem Rechtstitel des Miteigentums zur Rechnungslegung verpflichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0015769Dokumentnummer
JJR_19540317_OGH0002_0010OB00192_5400000_001