RS OGH 1954/3/17 2Ob427/53, 2Ob783/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1954
beobachten
merken

Norm

ABGB §141 IA
ABGB §142 E

Rechtssatz

In den §§ 141, 142 ABGB ist die Verpflichtung des ehelichen Vaters, für den Unterhalt der Kinder solange zu sorgen, bis sie sich selbst ernähren können, unbedingt und unabhängig davon festgelegt, in wessen Obsorge sich die Kinder befinden. Es ist daher unerheblich, ob der Verbringung der Kinder (aus der Tschechoslowakei) in den derzeitigen inländischen Wohnsitz des Vaters ein faktisches oder rechtliches Hindernis entgegensteht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 427/53
    Entscheidungstext OGH 17.03.1954 2 Ob 427/53
  • 2 Ob 783/54
    Entscheidungstext OGH 21.10.1954 2 Ob 783/54
    Beisatz: Verbringung des Kindes zur Mutter nach Bayern. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0047637

Dokumentnummer

JJR_19540317_OGH0002_0020OB00427_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten