RS OGH 1954/3/24 3Ob204/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1954
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Norm

EO §354 IB4
EO §354 IVA
EO §354 V
EO §355 Abs1 XIV
EO §356 Abs1
UWG §15

Rechtssatz

Keine neuerliche Exekutionsbewilligung, sondern neuerlicher Vollzug der bereits bewilligten Exekution auf Grund einer einstweiligen Verfügung, wonach der verpflichteten Partei verboten wurde, im Rundfunk oder durch Flugblätter die tiefe Reduzierung der Preise von Damenschuhen anzukündigen und ihr geboten wurde, Preisauszeichnung aus dem Schaufenster ihres Verkaufslokales zu entfernen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 204/54
    Entscheidungstext OGH 24.03.1954 3 Ob 204/54
    Veröff: ÖBl 1954/6,67

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0004432

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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