RS OGH 1954/3/24 1Ob212/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1954
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Norm

ABGB §276 Ie
ZPO §116 V
ZPO §158
ZPO §464

Rechtssatz

Wenn innerhalb der Rechtsmittelfrist der bisherige Abwesenheitskurator (der nicht Rechtsanwalt ist) um seine Abberufung und um Neubestellung eines Rechtsanwaltes als Abwesenheitskurator für das Berufungsverfahren ersucht, wird durch die Abberufung die Rechtsmittelfrist unterbrochen. Sie beginnt für den neu bestellten Abwesenheitskurator von Neuem zu laufen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 212/54
    Entscheidungstext OGH 24.03.1954 1 Ob 212/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0049298

Dokumentnummer

JJR_19540324_OGH0002_0010OB00212_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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