RS OGH 1990/9/19 3Ob108/54, 3Ob561/55, 3Ob568/90

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Veröffentlicht am 24.03.1954
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Rechtssatz

In einem außerstreitigen Verfahren kommt die Legitimation zur Anfechtung einer Verfügung jemanden nur unter der Voraussetzung zu, daß diese Verfügung geeignet ist, ihm einen Vermögensnachteil zuzufügen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0006859

Dokumentnummer

JJR_19540324_OGH0002_0030OB00108_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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