RS OGH 1954/3/24 2Ob215/54, 3Ob341/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1954
beobachten
merken

Norm

ABGB §905 IB

Rechtssatz

Für die auf ausländische Währung lautende Geldschuld gilt das ausländische Währungsgesetz ohne Rücksicht darauf, welchem Rechte das Schuldverhältnis im übrigen unterworfen ist. Wer in einer ausländischen Währung abschließt, muß sich die Veränderungen (hier: Währungsreform in der Tschechoslowakei) in dieser Währung gefallen lassen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 215/54
    Entscheidungstext OGH 24.03.1954 2 Ob 215/54
  • 3 Ob 341/57
    Entscheidungstext OGH 04.09.1957 3 Ob 341/57
    Beisatz: Palästinensische Pfunde - israelische Pfunde. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024498

Dokumentnummer

JJR_19540324_OGH0002_0020OB00215_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten