RS OGH 1954/4/7 3Ob224/54

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Veröffentlicht am 07.04.1954
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Norm

ABGB §608
ABGB §700

Rechtssatz

Zulässigkeit der Bestimmung der Wiederverehelichung der Erbin als Substitutionsfall, da Versorgungsabsicht, wenn die Zuwendung in einem Fruchtgenuß oder einer Rente besteht und nicht etwa die Rückstellung des Bereits vor der Eheschließung Bezogenen angeordnet wird, zu vermuten ist, insolange ein Gegenbeweis nicht erbracht wird.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 224/54
    Entscheidungstext OGH 07.04.1954 3 Ob 224/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0015480

Dokumentnummer

JJR_19540407_OGH0002_0030OB00224_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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