Norm
ABGB §608Rechtssatz
Zulässigkeit der Bestimmung der Wiederverehelichung der Erbin als Substitutionsfall, da Versorgungsabsicht, wenn die Zuwendung in einem Fruchtgenuß oder einer Rente besteht und nicht etwa die Rückstellung des Bereits vor der Eheschließung Bezogenen angeordnet wird, zu vermuten ist, insolange ein Gegenbeweis nicht erbracht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0015480Dokumentnummer
JJR_19540407_OGH0002_0030OB00224_5400000_001