RS OGH 1954/4/7 2Ob244/54

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Veröffentlicht am 07.04.1954
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Norm

ABGB §1040
AÖSp §1 ff

Rechtssatz

Wenn ein Spediteur gegen den ausdrücklich erklärten Willen und gegen ein wiederholt ausgesprochenes Verbot des Versenders handelt und mit dem Gut nach eigener Willkür eine verbotene Verrichtung vornimmt, müssen die einschlägigen Bestimmungen des ABGB herangezogen werden, da die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen hierüber nichts enthalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024965

Dokumentnummer

JJR_19540407_OGH0002_0020OB00244_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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