Norm
ABGB §1040Rechtssatz
Wenn ein Spediteur gegen den ausdrücklich erklärten Willen und gegen ein wiederholt ausgesprochenes Verbot des Versenders handelt und mit dem Gut nach eigener Willkür eine verbotene Verrichtung vornimmt, müssen die einschlägigen Bestimmungen des ABGB herangezogen werden, da die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen hierüber nichts enthalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024965Dokumentnummer
JJR_19540407_OGH0002_0020OB00244_5400000_001