Norm
ABGB §1096 A1Rechtssatz
Der Hauseigentümer ist Besucher des Hauses gegenüber nicht verpflichtet, den Zugang zum Keller zu beleuchten, seine nur den Mieter gegenüber bestehende Verpflichtung, den Zugang zum Keller gefahrlos zu gestalten, ist schon dadurch erfüllt, daß er diesen die Möglichkeit bietet, beim Betreten des Kellers ein Licht einzuschalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0023211Dokumentnummer
JJR_19540414_OGH0002_0010OB00278_5400000_001