RS OGH 1954/4/14 1Ob347/53

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Veröffentlicht am 14.04.1954
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Rechtssatz

Die Frau eines Arztes setzt Verfehlungen, die über den Rahmen des § 49 letzter Satz EheG hinausreichen, wenn sie Patienten ihres Mannes empfiehlt, andere Ärzte aufzusuchen und den Verdacht äußert, der Ehemann führte Morphium unerlaubter Verwendung zu; dies selbst dann, wenn dem klagenden Manne laufend schwerste Eheverfehlungen und ein Ehebruch nachgewiesen werden konnten, somit also die Eifersucht der Ehefrau berechtigt erscheint.Die Frau eines Arztes setzt Verfehlungen, die über den Rahmen des Paragraph 49, letzter Satz EheG hinausreichen, wenn sie Patienten ihres Mannes empfiehlt, andere Ärzte aufzusuchen und den Verdacht äußert, der Ehemann führte Morphium unerlaubter Verwendung zu; dies selbst dann, wenn dem klagenden Manne laufend schwerste Eheverfehlungen und ein Ehebruch nachgewiesen werden konnten, somit also die Eifersucht der Ehefrau berechtigt erscheint.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 347/53
    Entscheidungstext OGH 14.04.1954 1 Ob 347/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0056950

Dokumentnummer

JJR_19540414_OGH0002_0010OB00347_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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