Norm
ABGB §1438 AfRechtssatz
Wenn im Zeitpunkte der Erklärung des Rechtsanwaltes (Entstehen des Pfandrechtes für Kosten nach § 19 a RAO) die aufrechenbare Gegenforderung bereits entstanden war, dann wird das Pfandrecht des Rechtsanwaltes an der exekutiven Kostenforderung gar nicht existent.Wenn im Zeitpunkte der Erklärung des Rechtsanwaltes (Entstehen des Pfandrechtes für Kosten nach Paragraph 19, a RAO) die aufrechenbare Gegenforderung bereits entstanden war, dann wird das Pfandrecht des Rechtsanwaltes an der exekutiven Kostenforderung gar nicht existent.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0033774Dokumentnummer
JJR_19540428_OGH0002_0010OB00133_5400000_001